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09. Dezember 2024 | Justiz, Menschenrechte

Handysicherstellung: Strafverfolgung soll weder behindert noch verhindert werden

FPÖ-Justizsprecher Stefan: "Es sollten aber nur jene Daten ausgewertet werden, die für die Strafverfolgung nötig sind und dann an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werden."

Foto: FPÖ

„Natürlich sind wir Freiheitlichen auch für eine effektive Strafverfolgung - und zwar genauso, wie das der Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof vorsehen. Im Klartext heißt das nun, dass wir nur das umsetzen wollen, was auch diese beiden Gerichtshöfe gefordert haben. Unser Antrag sieht natürlich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme von Mobiltelefonen bei Gefahr in Verzug vor. Der Antrag ist auch so ausgestaltet, dass die Grundrechte geschützt bleiben. Dennoch wird den Ermittlungsbehörden der notwendige Ermittlungsspielraum gegeben, um dem Recht zum Durchbruch verhelfen zu können“, stellte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan heute, Montag, nach der Sitzung des parlamentarischen Budgetausschusses zur Handydatensicherung klar.

Schwerwiegender Grundrechtseingriff braucht Missbrauchsschutz

„Keinesfalls wollen wir die Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft behindern oder gar verhindern. Uns geht es aber darum, dass bei so einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff wie eben einer Beschlagnahme von Datenträgern und Daten ein angemessener Schutz vor Missbrauch gewährleistet wird. In diesem Bereich sehen wir uns von den Vorgaben des VfGH und des EuGH bestärkt. Diesen Institutionen kann man ja nicht unterstellen, dass sie die Strafverfolgung zerstören wollen“, betonte Stefan. „Überdies ist es für uns ganz wichtig, dass die Daten, die geholt werden, in erster Linie vom Gericht ausgewertet und aufbereitet werden. Dabei sollten aber nur jene Daten ausgewertet werden, die für die Strafverfolgung notwendig sind und dann an die Polizei und an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Die übrigen Daten sollen beim Gericht und nicht bei der Staatsanwaltschaft verbleiben.“

Ob Gesetz brauchbar ist, wird sich erst in der Praxis zeigen

„Es wird sich wohl erst bei der Anwendung des Gesetzes herausstellen, ob es nicht wieder vom VfGH aufgehoben wird, wenn es einfach nicht den Vorgaben des Erkenntnisses, dem Urteil, der Richtlinie und dem Datenschutzgesetz entsprechen sollte“, so der FPÖ-Justizsprecher.

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