Einen kritischen Blick auf die Arbeitsweise der Bundesregierung richtete FPÖ-Finanz- und Budgetsprecher Hubert Fuchs in seiner Rede im Parlament zum Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“. So habe es die Bundesregierung weder bis zum Finanzausschuss vom 14. März noch bis zur heute, Mittwoch, stattfindenden Nationalratssitzung geschafft, die entsprechenden Gesetzesentwürfe zeitgerecht zu liefern. „Aber auch damit sind wir noch nicht am Ende. Die Regierungsparteien brauchen noch einen weiteren Ausschuss im April und eine weitere Plenarsitzung, um dieses Konjunkturpaket endlich auf den Weg zu bringen. Dieser chaotische Arbeitsstil ist symptomatisch für die schwarz-grüne Bundesregierung. Das haben wir bei den Corona-Maßnahmen gesehen, und das sehen wir auch jetzt bei diesem Konjunkturpaket.“
Fehlende Qualität und Transparenz beim Gesetzgebungsprozess
Es fehle zudem eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung bzw. fehlen überhaupt alle Angaben zu den finanziellen oder volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesvorhaben, wodurch die Qualität und die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses massiv eingeschränkt würden, kritisierte Fuchs – und auch der Budgetdienst habe sich dieser Kritik angeschlossen. Neben dem Unverständnis für das legistische Handwerk gebe es aber auch inhaltlich einige Fragen. Bei der Gebührenbefreiung im Gerichtsgebührengesetz betreffend die Eintragung von Eigentumsrechten und Pfandrechten ins Grundbuch seien noch viele rechtliche Fragen und Details ungeklärt. „Erstens ist nicht nachvollziehbar, warum es hier keine äquivalente Befreiungsvorschrift im Grunderwerbsteuergesetz gibt. Und zweitens ist nicht nachvollziehbar, warum die Gebührenbefreiung als Freibetrag ausgestaltet wurde, denn diese Ausgestaltung ist sozial nicht treffsicher. Ein Stufentarif oder eine Einschleifregelung wären fairer, gerechter und sozial treffsicherer gewesen.“
"Luxusimmobilie" beginnt für Regierung erst ab zwei Millionen
Für den FPÖ-Finanzexperten ist es auch vollkommen unverständlich, dass auch diejenigen gefördert werden, die sich eine Immobilie bis zu einem Kaufpreis von weniger als zwei Millionen Euro leisten können. Für Schwarz-Grün gilt nämlich eine Immobilie erst ab zwei Millionen Euro als „Luxusimmobilie“. Eine Immobilie, die beispielsweise „nur“ 1,8 Millionen Euro kostet, ist für Schwarz-Grün nach der Gesetzesdefinition noch keine „Luxusimmobilie“. Fuchs: „Da kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln.“
Steuerzahler und künftige Generationen zahlen drauf
„Chaotische und intransparente Gesetzesprozesse ohne wirkungsorientierte Folgenabschätzung und ohne Begutachtungsverfahren – das ist der Arbeitsstil der schwarz-grünen Regierungsfraktion. Wer Gesetze produziert, muss auch wissen, was diese kosten, aber diese Bundesregierung weiß es nicht! Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass diese schwarz-grüne Bundesregierung in ihrer fünfjährigen Regierungszeit fast ein Drittel der Gesamtschulden der Republik Österreich, das sind 106 Milliarden Euro, verursacht hat – zulasten der Steuerzahler und der zukünftigen Generationen!“, so Fuchs abschließend.