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09. Dezember 2024

FPÖ - Kolm/Wurm: KIM-Verordnung muss mit Jahresbeginn 2025 gestrichen werden!

Die KIM-Verordnung war heute Gegenstand in der Sitzung des Budgetausschusses im Parlament. Die FPÖ-Nationalratsabgeordneten rund um Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm haben einen Antrag auf die Streichung der Verordnung mit Jahresbeginn 2025 eingebracht, der von den Regierungsparteien bedauerlicherweise vertagt und somit auf die lange Bank geschoben wurde. „Aus unserer Sicht ist das unverantwortlich. Gerade in der aktuellen schwierigen Situation brauchen wir Impulse für die Wirtschaft - auch am Bau. Durch die strengen Regeln der KIM-Verordnung war es für viele unmöglich, sich Wohnraum zu finanzieren und somit Eigentum zu schaffen. Es spricht nichts dagegen, die KIM-Verordnung nicht erst Mitte 2025, sondern schon mit Jahresbeginn 2025 außer Kraft zu setzen. Es ist nicht verständlich, warum die ÖVP als selbsternannte Wirtschaftspartei hier auf der Bremse steht“, kritisierten heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm und FPÖ-Wirtschaftsexpertin NAbg. Barbara Kolm.

Die im Jahr 2022 eingeführte KIM-Verordnung habe zu einem starken Rückgang von Wohnbaukrediten geführt, zumal die Kriterien für die Kreditvergabe dadurch verschärft wurden. Demnach darf die Rückzahlungsrate für Immobilienkredite an Private maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, und die Maximallaufzeit liegt bei 35 Jahren. „Die Auswirkungen der Verordnung waren dramatisch. Das Wohnungsangebot wurde knapp, und viele Menschen arbeiten nur noch für die nächste Monatsmiete, ohne sich etwas schaffen zu können. Das hat vielen Österreichern jede Perspektive genommen und auch die Bauwirtschaft zerstört“, so FPÖ-NAbg. Barbara Kolm, die abschließend weiterhin auf eine Aufhebung der KIM-Verordnung vor Mitte 2025 pochte, denn: „Es gibt aus fachlicher Sicht wirklich keinen Grund, so lange damit zu warten.“

Service: Der heute im Budgetausschuss eingebrachte Entschließungsantrag kann hier eingesehen werden.

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