Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos wurde heute eine Änderung im Strafprozessrecht beschlossen. Es war eine Änderung in höchster zeitlicher Not, zumal der Verfassungsgerichtshof durch seinen Entscheid eine Neuregelung bis Ende 2024 verlangte. Konkret geht es um die Möglichkeit, Mobiltelefone und Datenträger von Beschuldigten zu beschlagnahmen. „Bisher war es sehr einfach möglich, Mobiltelefone und Datenträger zu beschlagnahmen. Wir haben in der Vergangenheit auch gesehen, was das bedeutet. Unser gesamtes Leben ist auf Mobiltelefonen abgebildet. Das reicht weit in die Vergangenheit und betrifft mitunter auch das Leben anderer Menschen. Es handelt sich also um hochsensible Daten. Dieser bislang überaus einfache Zugang darf eben nicht mehr möglich sein, wie der Verfassungsgerichtshof entschieden hat. Die heute im Nationalrat beschlossene Neuregelung entspricht jedoch nicht den Vorgaben des Gerichtshofs, wodurch aus unserer Sicht die neuerliche Aufhebung des Gesetzes droht“, so FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan.
Inhaltlich ging es dem VfGH um vier Punkte: Jede Handybeschlagnahmung muss vorab von einem Richter genehmigt werden. Es bedarf dafür einer präzisen Definition der Art oder der Kategorie der Straftaten, und es muss ein begründeter Tatverdacht und nicht bloß ein Anfangsverdacht vorliegen. Der VfGH forderte auch eine Datenminimierung, also die Beschränkung in das Privat- und Familienleben auf ein Mindestmaß. „Was uns SPÖ, ÖVP, Grüne und Neos hier vorlegen, setzt die meisten dieser Forderungen jedoch nicht um. Die einzige Ausnahme bildet die richterliche Genehmigung“, so Stefan.
Besonders problematisch sei, dass die sichergestellten Daten im heute beschlossenen Gesetz bei der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet werden und dort auch verbleiben. Die FPÖ forderte eindringlich, dass die Daten bei Gericht ausgewertet werden müssen. Im Anschluss sollten nur jene für die Ermittlungen relevanten Daten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, erklärte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan. Diese Vorgangsweise entspreche auch der vom VfGH geforderten Datenminimierung.
„Es wurde heute eine große Chance vertan, die Beschuldigtenrechte konsequent zu schützen. Wir wollen die Strafverfolgung nicht behindern oder verunmöglichen, wie es manche Parteien kritisieren. Dieser Vorwurf ist hanebüchen, weil sich unser Antrag genau an dem orientiert, was vom VfGH gefordert wird. Und niemand würde dem Gerichtshof vorwerfen, die Strafverfolgung vereiteln zu wollen. Im heute beschlossenen neuen Gesetz zur Handyabnahme bleiben aber sensibelste Daten weiterhin lückenhaft geschützt. Wir setzen uns somit der Peinlichkeit aus, dass das neue Gesetz vom VfGH oder vom EuGH abermals aufgehoben wird. Es wäre daher besser gewesen, der FPÖ und unserem Antrag zu folgen“, so FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan abschließend.