Die im Sommer 2022 erlassene „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)“ legt restriktive Auflagen für die Vergabe von Wohnbaukrediten fest. Die Rückzahlungsraten für Immobilienkredite an Private ist auf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens beschränkt, während der Eigenmittelanteil mindestens 20 Prozent betragen muss und auf eine Laufzeit von maximal 35 Jahren beschränkt ist.
Seitens der FPÖ wurden bereits mehrfach vergeblich Anträge im Nationalrat gestellt, die auf eine Beseitigung solch restriktiver Kreditregelungen abzielten. „Die Entscheidung, die KIM-Verordnung mit Juni 2025 auslaufen zu lassen, zeugt von einem Schuldeingeständnis der schwarz-grünen Bundesregierung und zutreffenden Prognosen der FPÖ. Angesichts dessen gehen wir davon aus, dass unserem Antrag im Budgetausschuss am Montag für die sofortige Streichung der KIM-Verordnung zugestimmt wird und dieser dann gleich in der darauffolgenden Nationalratssitzung behandelt werden kann“, so FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm.
Anstatt Risiken bei der Immobilienfinanzierung zu minimieren, sei es Privatpersonen aufgrund „lebensfremder Regelungen praktisch unmöglich“ gemacht worden, Eigentum zu finanzieren: „Insbesondere jungen Familien bleibt somit der Traum vom Eigenheim verwehrt - Sie werden de facto zur Miete gezwungen, was die Mietpreise erneut in die Höhe getrieben hat.“
„Es kann nicht sein, dass Österreicher durch die völlig überschießenden Vergabekriterien der KIM-Verordnung davon abgehalten werden, sich Eigentum finanzieren zu können. Dementsprechend ist eine weitere Verschleppung der Aufhebung auf Sommer 2025 für die Bauwirtschaft untragbar, da mit Anfang des Jahres Planungssicherheit gewährleistet sein muss. Wir fordern daher eine sofortige Aufhebung der KIM-Verordnung, um den Zugang zu Immobilienkrediten für Österreicher sicherzustellen und Wohnen wieder leistbar zu machen“, betonte Wurm.