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Enteignung von Autofahrern ist abzulehnen!

FPÖ-EU-Parlamentarier Mayer: "Schwarz-grünes „Raserpaket“ verfassungsrechtlich nicht haltbar."

Dievon der Regierung geplante Enteignung von Kraftfahrzeugen wegen "Raserei" wird verfassungsrechtlich nicht halten.

Foto: Werner Grotte

„Das Feindbild Autofahrer ist wieder einmal zum Opfer grüner Ideologien und Bevormundung geworden“, kommentierte der freiheitliche EU-Abgeordnete Georg Mayer das gestern, Mittwoch, im Ministerrat beschlossene „Raserpaket“, das einen massiven Eingriff in privates Eigentum darstellt. Demnach plant die grüne Verkehrsministerin, Lenkern bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen das Fahrzeug abzunehmen und in weiterer Folge zu versteigern, da dieses als „Waffe“ eingestuft werde. „Was kommt als nächstes? Das Verbot von Messern im Privathaushalt, da sie als Waffe eingesetzt werden können?“, drückte Mayer seine Verwunderung aus.

Auch seitens der EU droht neuerliche Überregulierung

Um die Maßnahmen umzusetzen, soll neben der Straßenverkehrsordnung auch das Führerscheingesetz sowie das Kraftfahrgesetz abgeändert werden. Auch der zuständige Verkehrsausschuss im EU-Parlament verhandelt derzeit ein "Straßensicherheitspaket", das sich unter anderem mit der Thematik Führerschein sowie der Vollstreckung des Entzugs der Fahrerlaubnis beschäftigt. Es bleibe abzuwarten, welcher Gesetzgeber sich am Ende durchsetzt oder ob es, wie schon so oft, zu einer weiteren Überregulierung kommen wird. „Gefährliche Raserei muss bekämpft werden, eine Wegnahme von Privatbesitz ist allerdings der falsche Weg“, kritisierte der freiheitliche EU-Parlamentarier.

Einzug von Privatbesitz darf keine ideologische Entscheidung sein

Fraglich sei in diesem Zusammenhang auch, ob das Gesetz der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten wird. „Das Eigentumsrecht ist ein dingliches Recht, das in Österreich besonderen Schutz genießt. Die verfassungsrechtliche Prüfung wird hoffentlich zeigen, dass der haltlose Einzug von Privatbesitz in Österreich keine ideologisch motivierte Entscheidung sein darf. Ich gehe davon aus, dass dieser geplante Eingriff vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt wird“, hielt Mayer fest.


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