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11. März 2024 | Inneres, Justiz

Fußfessel-Diskussion: SPÖ will Gewalttäter auf freien Fuß setzen!

FPÖ-Parlamentarier Lausch: "Elektronische Fußfessel kann es nur für leichtere Vergehen, etwa Drogendelikten, geben. Für Sexual- oder Gewaltstraftäter darf es nur Haftstrafen geben."

Für jugendliche Schwerkriminelle darf es keine Haft-Befreiung in Form einer elektronischen Fußfessel geben, wie die SPÖ das vorgeschlagen hat.

Foto: Werner Grotte

„Nach der ÖVP kopiert jetzt auch die SPÖ freiheitliche Ideen, hat aber offensichtlich nicht verstanden, worum es geht. Denn im Gegensatz zu uns will sie diesen elektronisch überwachten Hausarrest auch jugendlichen Gewalttätern ermöglichen. Nach dem Anstieg von Gewaltexzessen in den letzten Wochen, meist unter mutmaßlicher Beteiligung von Personen aus dem Einwanderer-Milieu, wird es für die SPÖ jetzt eng, und sie versucht anscheinend, zu verhindern, dass die Täter Haftstrafen absitzen müssen. Das würde der SPÖ-Vorschlag nämlich am Ende bedeuten. Aus freiheitlicher Sicht muss aber die allgemeine Sicherheit unserer Bevölkerung, Frauen und Kinder über dem einzelnen Täter stehen, ganz egal, wie alt dieser ist“, erklärte heute, Montag, FPÖ-Parlamentarier Christian Lausch, Mitglied des Justizausschusses, zum aktuellen Vorschlag der SPÖ, Gewalttäter mit elektronischen Fußfesseln und Tracking-Geräten zu überwachen. So habe Lausch bereits in der Sitzung des Justizausschusses am 22. März 2023 gefordert, bei jugendlichen Tätern die Möglichkeit eines elektronisch überwachten Hausarrests durch eine Fußfessel zu schaffen: „Für uns Freiheitliche ist aber klar, dass diese Möglichkeit nur bei Delikten von geringer Schwere wie zum Beispiel bestimmten Drogendelikten zur Anwendung kommen darf. Bei schweren Straftaten wie etwa sexuellen Übergriffen oder Angriffen auf Leib und Leben muss es auch weiterhin zu einer Gefängnisstrafe kommen!“

Jugendliche Schwerkriminelle haben auf der Straße nichts verloren

Diese Ermöglichung des elektronisch überwachten Hausarrests nach Schweizer Vorbild sei auch Teil eines freiheitlichen Antrags für die notwendige Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf unter 14 Jahre gewesen, der erst in der Nationalratssitzung am 28. Februar 2024 auch von der SPÖ abgelehnt worden ist. „Das zeigt ganz klar, in welche Richtung die Genossen hier gehen wollen. Denn eines muss feststehen: Dass die Sicherheit der Opfer und der Bevölkerung unter keinen Umständen verringert werden darf, sondern immer an erster Stelle stehen muss. Verurteilte jugendliche Schwerkriminelle und Gewalttäter haben auf der Straße nichts verloren, auch nicht mit einer elektronischen Fußfessel!“, so Lausch.


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