„Wie das System gestern in Wien mit Regierungskritikern umgegangen ist, kann man nur als Willkür bezeichnen. Auch wenn wir Freiheitliche mit dieser Kundgebung nichts zu tun hatten: Das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist eines der höchsten Güter in einem demokratischen Rechtsstaat, das es zu schützen gilt! Ziel und Aufgabe der Behörden muss es daher sein, zu gewährleisten, dass die Ausübung dieses Grundrechts durch die Bürger ruhig und sicher vonstattengehen kann und keinen Zustand der Unordnung zu schaffen. Es ist daher kein Wunder, dass letztlich für das Agieren der Exekutive ein SPÖ-naher Landespolizeipräsident und ein ÖVP-Innenminister verantwortlich sind - zwei Systemparteien, die sich mit einer Verlierer-Ampel am Wählerwillen vorbei an der Macht halten wollen“, übte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA scharfe Kritik am Umgang der Behörden mit der gestrigen regierungskritischen Kundgebung am Wiener Heldenplatz.
Schon allein das Verbot der beiden angemeldeten Demonstrationen sei ein willkürlicher „Anschlag auf die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit“ gewesen, dessen Begründung mit der Erwerbsfreiheit und dem Verkehrsfluss „fadenscheiniges Messen mit zweierlei Maß“ darstellen würde, da an Adventsamstagen immer wieder Demonstrationen in der Wiener Innenstadt stattfinden konnten, wie etwa 2016 von Linken gegen Abschiebungen oder 2018 gegen Schwarz-Blau. „Ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Polizei wohl auf Geheiß ihrer schwarz-roten Führung mit einem riesigen Personalaufgebot und Wasserwerfern angerückt war, als über ein Jahr regelmäßig Klimaextremisten gesetzeswidrig Straßen blockiert, ein Verkehrschaos und massiven wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben - vielmehr wurde mit diesen Weltuntergangsspinnern sogar kooperiert“, so Hafenecker weiter, der auch auf Berichte von Kundgebungsteilnehmern in sozialen Medien verwies, wonach es zu Einkesselungen gekommen sein soll: „Sollte es tatsächlich so gewesen sein, dann wäre das eine bewusst eskalierende Einsatzführung, die auf Repression und die Generierung ‚gewünschter‘ Bilder abzielte - hier besteht dringender Aufklärungsbedarf. Fest steht jedenfalls, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vollumfänglich auch dann zu gelten hat, wenn deren Inhalte den Regierenden nicht gefallen. Unsere Polizisten leisten hervorragende Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung und dürfen auch nicht dazu missbraucht werden, die Regierenden vor kritischen Stimmen der Bürger auf der Straße zu ‚schützen‘.“
01. Dezember 2024