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Van der Bellen blamiert sich mit willkürlicher juristischer Verfolgung eines Journalisten

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Bundespräsident soll dem Beklagten aus privaten Mitteln Anwaltskosten ersetzen."

„Der Bundespräsident hat sich mit der willkürlichen juristischen Verfolgung eines Journalisten bis auf die Knochen blamiert“, reagierte FPÖ-Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin Susanne Fürst auf den Freispruch für Florian Machl, den Betreiber des freien Mediums „Report24“, vom Vorwurf der üblen Nachrede gegen den Bundespräsidenten. Alexander Van der Bellen hatte den Strafverfolgungsbedörden ausdrücklich die Ermächtigung gegeben, gegen Machl zu ermitteln, der lediglich darauf hingewiesen habe, dass Van der Bellen durch sein Verhalten in Zusammenhang mit den tatsächlich vielfach verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen habe.

Journalist bleibt trotz Klagsabweisung auf Kosten sitzen

„Der Freispruch von diesem absurden Vorwurf ist völlig logisch. Dennoch bleibt Machl auf den Kosten seiner Verteidigung sitzen, weil Van der Bellen sein 'Sonderverfolgungsrecht' nach § 117 StGB genutzt hat, während jeder einfache Bürger das Kostenrisiko selbst zu tragen hat, wenn er jemand anderen wegen angeblich übler Nachrede vor Gericht bringt“, so Fürst. Die FPÖ-Abgeordnete fordert den Bundespräsidenten daher auf, den betroffenen Journalisten zu entschädigen, „aber aus eigener Tasche und nicht auf Steuerzahlerkosten“.

FPÖ fordert Überblick über Sonderparagraphen-Einsatz

Fürst weist auch auf aktuelle parlamentarische Anfragen ihres Fraktionskollegen und FPÖ-Generalsekretärs Christian Hafenecker hin, die darauf abzielen, einen Überblick über den Einsatz dieses Sonderparagraphen durch Van der Bellen und seine Amtsvorgänger zu bekommen. „Angesichts des Umstands, dass Van der Bellen allem Anschein nach nicht auf sachlicher Grundlage entscheidet, wen er verfolgen lässt und wen nicht, drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um politisch willkürlich Eingriffe in das Privatleben der Betroffenen und damit um Verstöße gegen die Menschenrechte handelt“, so Fürst.


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