„Keinesfalls wollen wir die Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft behindern oder gar verhindern. Uns geht es aber darum, dass bei so einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff wie eben einer Beschlagnahme von Datenträgern und Daten ein angemessener Schutz vor Missbrauch gewährleistet wird. In diesem Bereich sehen wir uns von den Vorgaben des VfGH und des EuGH bestärkt. Diesen Institutionen kann man ja nicht unterstellen, dass sie die Strafverfolgung zerstören wollen“, betonte Stefan. „Überdies ist es für uns ganz wichtig, dass die Daten, die geholt werden, in erster Linie vom Gericht ausgewertet und aufbereitet werden. Dabei sollten aber nur jene Daten ausgewertet werden, die für die Strafverfolgung notwendig sind und dann an die Polizei und an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Die übrigen Daten sollen beim Gericht und nicht bei der Staatsanwaltschaft verbleiben.“
Ob Gesetz brauchbar ist, wird sich erst in der Praxis zeigen
„Es wird sich wohl erst bei der Anwendung des Gesetzes herausstellen, ob es nicht wieder vom VfGH aufgehoben wird, wenn es einfach nicht den Vorgaben des Erkenntnisses, dem Urteil, der Richtlinie und dem Datenschutzgesetz entsprechen sollte“, so der FPÖ-Justizsprecher.