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03. Juli 2024 | Finanzen, Parlament

FPÖ unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinunternehmen

FPÖ-Budgetsprecher Fuchs: "Aufgedeckte Missstände bei SPÖ-Donauinselfest – Compliance im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sollte auch der SPÖ Wien ein Anliegen sein."

FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs im Nationalrat.

Foto: FPÖ

„Scheinunternehmen schädigen den Wirtschaftskreislauf und damit die redliche Unternehmerschaft massiv. Die im Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinunternehmen und die damit verfolgten Ziele leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung dieser Form der Kriminalität und werden daher von der FPÖ selbstverständlich auch mitgetragen“, so FPÖ-Finanz- und Budgetsprecher Hubert Fuchs in seinem Debattenbeitrag heute, Mittwoch, im Nationalrat.

Finanzpolizei darf nicht in Kontenregister Einblick nehmen

„Besonders positiv sehen wir die neue Bestimmung des Paragraphen 8a Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes, wonach das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) mit Bescheid einem Kredit- oder Finanzinstitut die vorübergehende Nicht-Abwicklung von Geldtransaktionen in Bezug auf Scheinunternehmen anordnen kann“, führte der Freiheitliche aus. Einen wesentlichen legistischen Mangel hätte die Maßnahme aber, der dringend saniert werden müsse: „Im Gegensatz zu Betriebsprüfern ist es derzeit der Finanzpolizei nicht erlaubt, in das Kontenregister Einschau zu nehmen. Das bedeutet, dass die Finanzpolizei zwar Bankguthaben einfrieren darf, aber es der Finanzpolizei nicht erlaubt ist, zu wissen, welche Konten ein Scheinunternehmer hat. Dieser Schildbürgerstreich gehört dringend abgestellt und ich hoffe, dass ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner das noch in der nächsten Sitzung angehen wird.“

SPÖ Wien sollte ihre Auftragnehmer besser unter die Lupe nehmen

„Die unlängst beim Donauinselfest in Wien aufgezeigten Missstände beweisen, wie wichtig die Arbeit der Finanzpolizei ist. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit bei dieser für ihre großartige Arbeit recht herzlich bedanken. Insgesamt stellte die Finanzpolizei beim heurigen Donauinselfest 17 Verstöße nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), zwei Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSD-BG), zwei Verstöße nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und drei Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) fest. Es wäre daher wünschenswert, wenn für künftige Veranstaltungen der SPÖ-Wien die Vorgaben an die Auftragnehmer und das interne Kontrollsystem sicherstellen würden, dass derartige Missstände der Vergangenheit angehören. Compliance im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sollte auch der SPÖ Wien ein Anliegen sein“, betonte Fuchs.


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