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14. Dezember 2022 | Gesundheit, Parlament

Schwarz-grüne Bundesregierung prolongiert Corona-Ausnahmezustand

FPÖ-Gesundheitssprecher Kaniak: "Novelle des Ärztegesetzes ist nur halbherzig und wird ohne Begutachtung von ÖVP und Grünen beschlossen."

Der freiheitliche Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Gerhard Kaniak , kritisierte einmal mehr die Beschaffungspolitik des grünen Gesundheitsministers Johannes Rauch: „Im Zuge der Corona-Pandemie wurden mit Steuergeld allein heuer Impf- und Arzneistoffe um 650 Millionen Euro gekauft. Und das in ein einer Art und Weise, dass davon entweder zu viel angeschafft und zu spät oder gar nicht verteilt wurde. Außerdem ist die Wirksamkeit der Präparate bei den aktuellen Varianten des Virus nicht mehr gegeben. “

Teure Medikamente werden verschenkt oder vernichtet

„Nun liegen diese Medikamente auf Halde, Ablaufdaten werden künstlich verlängert, und schlussendlich werden die Produkte vernichtet oder verschenkt. Die Vorgehensweise der Regierung ist aber in Anbetracht einer sehr guten Arzneimittelbeschaffung durch den Pharmagroßhandel und die Apotheken in Österreich unverständlich. In Zukunft sollte man solche Beschaffungen wieder diesem gut laufenden Regelbetrieb überlassen.“ Aber auch die Verlängerung der Covid-19-Sammelgesetze bis in den Juni nächsten Jahres stößt bei Kaniak auf Unverständnis, denn damit prolongieren ÖVP und Grüne den Corona-Ausnahmezustand unnötigerweise auf ein weiteres halbes Jahr.

Kein bundesweit einheitliches Ärztegesetz

Die heute auch diskutierte Novelle des Ärztegesetzes werde die FPÖ nicht mittragen, obwohl die Ärzteausbildung tatsächlich Reformbedarf habe. „Erstens haben wir die endgültige Fassung der Novelle erst sehr kurzfristig erhalten, und zweitens gab es für diese sensible Materie auch keine Begutachtung. Mit diesem Gesetz und der darin enthaltenen Verantwortungsübertragung an die entsprechenden Bundesländer wird einem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet. Dass keine bundesweite einheitliche Regelung vorgesehen ist, ist weder für eine Qualitätssicherung in der Ausbildung, noch für Ärzte gut, die das Bundesland in ihrer Ausbildung wechseln wollen oder müssen“, betonte Kaniak.


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