Die Ausgestaltung des letzten Drittels der „kalten Progression“ war heute, Mittwoch, Gegenstand in der Sitzung des Nationalrats. FPÖ-Budget- und Finanzsprecher Hubert Fuchs nützte die Anwesenheit von ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner, um eine aktuelle Bitte an diesen sowie an die grüne Justizministerin Alma Zadić zu formulieren: „Am 2. September ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2022 ohne Verspätungszuschlag abgelaufen. Angesichts der Hochwasserkatastrophe, aber auch angesichts der personellen Engpässe bei Steuerberatern wäre es gut, diese bereits abgelaufene Frist noch einmal ohne Verspätungszuschlag zu verlängern. Damit wäre vielen Menschen geholfen. Gleiches gilt für die Abgabefrist für Jahresabschlüsse 2023 von Unternehmen. Auch diese sollte aufgrund der aktuellen Ereignisse auf 31. Dezember 2024 ausgeweitet werden - EU-rechtlich ist eine zwölfmonatige Frist generell möglich.“
FPÖ stimmt Progressionsabgeltungsgesetz 2025 zu
Zum Thema „kalte Progression“ merkte der FPÖ-Budgetexperte an, dass auch für den Ausgleich des verbleibenden letzten Drittels direkt auf die veröffentlichten Jahresinflationsraten Bezug genommen hätte werden sollen. „Insgesamt sehen wir aber, dass das letzte Drittel ebenfalls fair und vernünftig verteilt wurde, weshalb die FPÖ dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 auch zustimmen wird“, so Fuchs.
Kilometergeld für Radfahrer stärker ehöht als für Pkw
Einige Chancen seien jedoch vertan worden. Fuchs kritisierte etwa den Umstand, dass das amtliche Kilometergeld zwar auf 50 Cent erhöht wurde, aber: „Inflationsbedingt wäre eine Erhöhung auf 65 Cent gerechtfertigt gewesen. Mit der Erhöhung an sich wurde jedenfalls eine langjährige freiheitliche Forderung umgesetzt. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, warum das Kilometergeld für Fahrräder um fast 32 Prozent erhöht wird, während es beim Pkw aber nur rund 19 Prozent sind. Hier hätte man zugunsten der Pkw umschichten müssen. Ebenso verabsäumt wurde bedauerlicherweise die Erhöhung des Pendlerpauschales, das seit nunmehr fast 14 Jahren unverändert ist.“
Kleinunternehmerbefreiung sollte auf 85.000 Euro erhöht werden
Ein weiterer freiheitlicher Kritikpunkt betrifft die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer. Die Erhöhung der nationalen Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz auf 85.000 Euro ab 2025 wäre EU-rechtlich möglich gewesen, die schwarz-grüne Bundesregierung begnügte sich jedoch mit einer Anhebung auf nur 55.000 Euro. Sehr zum Ärgernis von Fuchs: „Das ist eine vertane Chance zum Leidwesen der Kleinunternehmer. Gerade im Lichte der Inflation der letzten Jahre und der erzielbaren Vereinfachung für viele weitere Unternehmen - aber auch für die Finanzverwaltung - hätte man diese EU-rechtliche Möglichkeit auch tatsächlich ausnützen müssen. Spiegelbildlich hätte man ab 1. Jänner 2025 dann auch die Pauschalierungsgrenzen im Einkommensteuergesetz erhöhen können.“