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23. November 2023 | Arbeit und Soziales, Budget, Finanzen, Parlament

Österreich darf kein Geld mehr an Asylwerber und "subsidiär Schutzberechtigte" auszahlen!

Freiheitliche fordern im Nationalrat Sachleistungen statt Mindestsicherung und Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit.

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger stellte zur Debatte im Nationalrat über das Sozialbudget eindeutig klar: „Wir haben in Österreich das ungerechte System, dass ein Asylwerber nach vier Monaten Grundversorgung automatisch in die Mindestsicherung fällt und damit mit 943 Euro netto mehr zur Verfügung hat als unsere Mindestpensionisten. Dabei ist die Mindestsicherung dazu gedacht, Österreicher als letzte Hilfe sozial aufzufangen - und nicht als 'Pull-Faktor' für Wirtschaftsflüchtlinge!“

Unglaublicher Affront gegenüber den Österreichern

„Wir haben bereits im Jahr 2009 Sozialminister Rudolf Hundstorfer gewarnt, darauf aufzupassen, dass dieses System nicht aus den Fugen gerät. Jetzt haben wir die Situation, dass alle Asylwerber und 'subsidiär Schutzberechtigten', die in Wien, Tirol und Vorarlberg mehr als 50 Prozent der Bezieher ausmachen, diese Hilfe erhalten, die uns 500 Millionen Euro im Jahr kostet. Das ist den Österreichern gegenüber ein unglaublicher Affront, besonders, wenn unsere Leute dieses sündteure Asylsystem finanzieren müssen und selber kaum mehr Mittel im Monat haben als jene, die noch nie in unser System eingezahlt oder irgendetwas geleistet haben“, verdeutlichte Ragger.

Soziale Schieflage muss abgestellt werden

Die freiheitlichen Abgeordneten Ragger und Peter Wurm haben daher einen weitreichenden Entschließungsantrag eingebracht, um diese soziale Schieflage abzustellen: „Der grüne Sozialminister Johannes Rauch soll dem Nationalrat eine Regierungsvorlage liefern, mit der das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz dahingehend geändert wird, als dass Asylwerber und 'subsidiär Schutzberechtigte' künftig nur noch Sachleistungen bekommen. Daneben müssen sie verpflichtet sein, gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Wenn eine sektorale Arbeitsmarktöffnung sinnvoll erscheint, muss eine Sonderabgabe einbehalten werden, um die Verfahrens- und Versorgungskosten zu decken. Wer unsere Hilfe in Anspruch nehmen will, muss auch bereit sein, etwas zu leisten!“


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