„Dem Ersuchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Klubobmanns und Abgeordneten zum Nationalrat, Herbert Kickl, werden wir Freiheitlichen nicht zustimmen. Die Begründung liegt auf der Hand, denn als Kickl am 11. April 2024 vollumfänglich im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, war dieser nicht Innenminister, sondern Abgeordneter zum Nationalrat. Damit unterliegt Abgeordneter Kickl dem Schutz der Immunität“, erklärte heute, Mittwoch, der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger.
Aussage im U-Ausschuss hatte politischen Zusammenhang
„Selbst die WKStA konnte den politischen Zusammenhang in der Aussage von Klubobmann Kickl nicht eindeutig erkennen, wurde aber dementsprechend aufgeklärt. Dieses Ansuchen ist der Verfolgungsjustiz der Regierungsparteien geschuldet und rein ideologisch inspiriert“, betonte Ragger.