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15. Dezember 2022 | Kunst und Kultur, Parlament

Dem neuen Filmförderungsgesetz fehlen Richtlinien – FPÖ lehnt Zustimmung ab

Kultursprecher Spalt: "Damit ist nicht auszuschließen, dass die geplante Öffnung der Fördertöpfe auch für Drittstaatsangehörige möglich sein wird."

Keine Zustimmung der Freiheitlichen gibt es im Parlament für das neue Filmförderungsgesetz. FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt begründete diese Ablehnung mit dem Fehlen der genauen Förderkriterien: „In der neuen Fassung wird der Kreis der Förderberechtigten auf österreichische Staatsbürger oder Menschen mit ständigem Wohnsitz in Österreich geändert. In den Erläuterungen zum Gesetz fehlt allerdings der Hinweis auf das Vorhandensein des ständigen Wohnsitzes. Damit ist nicht auszuschließen, dass die geplante Öffnung der Fördertöpfe auch für Drittstaatsangehörige möglich sein wird, was wir Freiheitlichen strikt ablehnen.“

Rechnungshof-Empfehlung nicht umgesetzt

Ebenfalls nicht im neuen Gesetz umgesetzt sei eine bereits elf Jahre alte Empfehlung des Rechnungshofes, der die Reduktion von derzeit drei Förderstellen auf eine einzige angeregt hat. „Das Fehlen der Förderkriterien und das Nicht-Umsetzen der Rechnungshof-Empfehlung machen es uns leider nicht möglich, dem Gesetz zuzustimmen, was schade ist, denn die grundsätzliche Intention des Filmförderungsgesetzes sei eigentlich eine positive“, bedauerte der freiheitliche Kultursprecher.


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