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15. November 2023 | Europäische Union, Umwelt

Methan-Verordnung: Kleiner Verursacher, große Gesetzgebung

Bereits seit Jahrzehnten stillgelegte Minen müssen nun mit teuren Gerätschaften ausgestattet werden, damit man eventuell austretendes Methan messen kann.

Die beschlossene Verordnung zur Verhinderung von Methan im Energiesektor zwingt Unternehmen zu kostspieligen Investitionsmaßnahmen in einem Sektor, der vor Jahren zum Erliegen gekommen ist. „Bereits seit Jahrzehnten stillgelegte Minen müssen nun mit teuren Gerätschaften ausgestattet werden, damit man eventuell austretendes Methan messen kann. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen will die EU fremden Industrienationen Empfehlungen für den dort noch aktiv betriebenen Kohleabbau aussprechen“ so der freiheitliche EU-Abgeordnete Georg Mayer.

Verordnung bezieht sich auch auf Gas und Öl

Doch die neue Verordnung beschränkt sich nicht nur auf Methan, das beim Kohleabbau freigesetzt wird, sondern auch auf Methan, das bei der Förderung von Gas und Öl entsteht. „Jeder weiß, dass das Gros an Methan nicht in der EU anfällt, sondern in jenen Drittstaaten, in denen Kohle, Gas und Öl noch aktiv gefördert werden. Öl und Gas importiert die EU zu rund 80 Prozent. Man könnte also in diesen Drittstaaten relativ günstig schnelle Einsparungsergebnisse erzielen, doch stattdessen überreglementiert man europäische Betriebe“ meinte Mayer.

EU will weiter im Alleingang Weltklima retten

„Am Ende des Tages werden die dadurch entstehenden Investitionskosten aber auf den Verbraucher abgewälzt werden. Der profitiert zwar nicht mehr von günstigen fossilen Energieträgern - weil Öl und Gas durch eine fehlgeleitete EU-Energiepolitik immer teurer werden –, aber vielleicht wärmt ihn der Gedanke, dass die EU mit einem immer größeren finanziellen Aufwand im Alleingang das Weltklima retten will“ so Mayer.


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