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15. Mai 2024 | Finanzen, Parlament, Wirtschaft

Erleichterungen für Unternehmensübernahmen kommen zu spät!

FPÖ-Finanzsprecher Fuchs: "Entscheidungsschwache schwarz-grüne Regierung brauchte zweieinhalb Jahre für den Gesetzesentwurf, der 'kein großer Wurf' ist."

In seiner Rede zum „Grace-Period-Gesetz“ in der Nationalratssitzung am Mittwoch kritisierte FPÖ-Finanz- und Budgetsprecher Hubert Fuchs die „Entscheidungsschwäche dieser schwarz-grünen Bundesregierung“ scharf: „Am 23. Oktober 2021 haben die damaligen Minister Margarete Schramböck, Martin Kocher und Gernot Blümel beim Ministerrat Erleichterungen für Betriebsübernehmer angekündigt. Mittlerweile sind rund zweieinhalb Jahre vergangen, und erst jetzt kommt es zu einer Beschlussfassung – zum Leidwesen tausender Familienunternehmen, die davon nicht profitieren können und daher draufzahlen!“

ÖVP und Grünen fehlt der Mut für Reformen

Obwohl die Bundesregierung derartig lange für den Gesetzesentwurf gebraucht habe, stelle dieser „keinen großen Wurf, sondern den kleinsten gemeinsamen Nenner“ dar. So seien die Änderungen der Gewerbeordnung zwar positiv zu sehen, ÖVP und Grünen habe aber der Mut zu weiteren Erleichterungen gefehlt. Auch bei der Änderung der Bundesabgabenordnung habe sich Fuchs mehr erwartet: „Denn wir wissen, dass 45 Prozent der Unternehmensübergaben nicht im Familienverband, sondern extern stattfinden. Diese externen Unternehmensübergaben sind aber von vornherein vom Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung (BAO) ausgeschlossen.“

GmbH gegenüber Einzelunternehmen benachteiligt

Zudem seien bei den begünstigten Unternehmensübergaben im Familienverband, die die verbleibenden 55 Prozent ausmachen würden, nicht alle Rechtsformen von der Begünstigung umfasst. „Die Begünstigung betrifft nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften, aber nicht Kapitalgesellschaften, wie etwa die GmbH. Es darf aber keinen Unterschied machen, ob ein Einzelunternehmen im Familienverband übergeben wird oder eine GmbH. Beides ist gleichwertig, beides muss begünstigt sein. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass man da die GmbH benachteiligt!“, betonte der freiheitliche Finanz- und Budgetsprecher. Es sei daher kaum verwunderlich, dass bei tausenden bevorstehenden Unternehmensübergaben nur 500 pro Jahr von der vorgesehenen Begleitung durch das Finanzamt Gebrauch machen würden.

Finanzverwaltung fehlen Kapazitäten für Gesetzes-Vollziehung

Diese Begleitung der Unternehmensübertragung beinhalte auch eine freiwillige Betriebsprüfung, die laut Gesetzesentwurf „tunlichst“ innerhalb von drei Monaten beginnen und „tunlichst“ innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein solle. „Warum verwendet man hier den unverbindlichen Begriff ‚tunlichst‘? Weil die Finanzverwaltung gar keine Kapazitäten für die Vollziehung dieses Gesetzes hat. Das ist auch der Grund, warum im Rahmen der Prüfung auch keine Lohnsteuerprüfung vorgesehen ist – was aber wichtig wäre!“, kritisierte Fuchs, der es auch für fraglich hält, wer sich bei Unternehmensübergaben im Familienverband freiwillig einer Betriebsprüfung unterziehe, da sowohl beim Übergeber als auch beim Übernehmer „Steuerproblematiken“ bekannt seien. Dennoch werde die FPÖ zustimmen, da es sich um einen ersten Schritt in die richtige Richtung handle, so Fuchs, der abschließend anmerkte, dass eigentlich kein Grund dafür bestehe, diesem Gesetz mit „Grace Period“ eine englische Bezeichnung zu geben, da auch deutsche Begriffe dafür existieren würden.


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