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16. November 2023 | Bildung, Gleichbehandlung

Jedes Schulkind mit Behinderung hat Recht auf volle Inklusion!

FPÖ-Behindertensprecher Ragger: "ÖVP-Bildungsminister Polaschek schafft mit verpeiltem Erlass Ungleichheit."

„Österreich hat sich der UN-Konvention Behinderung verschrieben. Die Umsetzung lässt aber lange auf sich warten und prolongiert nur die diskriminierende Situation, die viele Menschen in unserem Land erleben. Gerade im Schulbereich müssen wir leider festhalten, dass aufgrund fehlender Unterstützung Schüler mit Behinderungen hinter ihren Bildungszielen bleiben“, sagte heute, Donnerstag, der freiheitliche Behindertensprecher Christian Ragger.

Polaschek-Erlass hat Lage "verschlimmbessert"

„Der Klagsverband hat schließlich bewirkt, dass das Handelsgericht feststellen musste, dass der Ausschluss von Schülern mit einer Sinnesbehinderung oder Autismus von Persönlicher Assistenz klar diskriminierend ist. ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek hat das nun zwar mit einem Erlass behoben, die Lage vorerst aber nur 'verschlimmbessert', indem Pflichtschüler und Schüler an Bundesschulen ungleich behandelt werden“, so Ragger.

Persönliche Assistenz abhängig von Schulform

„Es geht nicht an, dass Schüler mit Behinderungen nach ihrer Schulform nun ungleich behandelt werden. Es muss dringend mit den Ländern und Gemeinden vereinbart werden, dass alle Schüler denselben Anspruch erhalten und überall dort bedürfnisorientiert Persönliche Assistenz gewährt wird, wo man diese auch benötigt. Wir haben nämlich eine Situation, bei der einerseits eine Pflegestufe Voraussetzung ist, bei einer anderen aber nicht. Überdies muss vor allem auch das Versorgungsangebot mitbedacht werden, das bei den einzelnen Schulen nämlich sehr ungleich ausfällt“, erklärte der FPÖ-Behindertensprecher.

Kinder brauchen Chancengleichheit

„Damit nun auch alle Schüler mit Behinderungen profitieren, muss Minister Polaschek ordentlich in die Gänge kommen und eine Vereinbarung mit den Ländern und Gemeinden treffen, die ganz klar im Zeichen der Chancengleichheit und Bedarfsorientierung steht - am Ende des Tages darf kein Schüler hinter den erreichbaren Bildungszielen stehenbleiben“, betonte Ragger.


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